Mitteilungspflicht

Die Meldung aller vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 KassenSichV ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme oder relevante Veränderungen daran sind innerhalb eines Monats mitzuteilen.
Bei der Mitteilung der Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme ist vorher die Anschaffung mitzuteilen.

Mit der neuen Kassensicherungsverordnung in Deutschland stehen viele Steuerpflichtige vor der Herausforderung, ihre Betriebsstätten und Kassensysteme ordnungsgemäß an das Finanzamt zu melden.

Warum fiscal4brand?

Unsere Lösung zielt darauf ab, diesen Prozess so einfach und stressfrei wie möglich zu gestalten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Sie müssen sich keine Sorgen mehr über die manuelle Erfassung, XML-Downloads und die Übermittlung von Daten machen.

Als Kassensoftwarehersteller seit über 25 Jahren kennen wir die Herausforderungen im „Fiskal-Dschungel“. Unsere Softwarelösung fiscal4brand liefert Ihnen alles, was Sie für eine schnelle, reibungslose und gesetzeskonforme Fiskalisierung brauchen - in über 20 Ländern.

Vorteile unserer Lösung:

  • Automatisierte Meldungen: Keine manuelle Eingabe oder XML-Importe mehr. Unsere Lösung nutzt die ERiC-Schnittstelle direkt, um alle notwendigen Daten automatisch gesammelt an das Finanzamt zu übermitteln.
  • Wir sprechen die gleiche Sprache

Wir sind Kassensoftwarehersteller. Daher können wir Sie bei der Implementierung der Mitteilungspflicht-Anforderungen ideal beraten und aus POS-Herstellerperspektive Probleme aus und mit Erfahrung und Expertise für Sie lösen. Sie erhalten mit uns Beratungszugang zu schwer erschließbaren, Anforderungen an zu übermittelnde Werte und prozessuale Wechselwirkungen. Dadurch können Sie Ihren Aufwand erheblich reduzieren und die Qualität maximieren.

  • Einfache Integration: Dank unseres Software Development Kits (SDK) ist die Integration einer standardisierten Schnittstelle in Ihre bestehende Infrastruktur ein Kinderspiel.
  • Technische Flexibilität: Geeignet für Cloud und Lokale POS (Lokal auch mit eigenem Offline-Handling)

Abbildung 1: Cloud-POS Anbindung

Abbildung 2:  Lokale-POS Anbindung

  • Optimiert für Franchise-Modelle: Unsere Lösung ist nicht nur für Franchisekonzepte geeignet, sondern entlastet explizit Franchisegeber und -nehmer in ihrem besonderen rechtlich-technischen Konstrukt bei der Umsetzung der Anforderungen.
  • Zuverlässigkeit und Sicherheit: Ihre Daten werden DSGVO-konform in unserer Cloud gespeichert und sind jederzeit verfügbar. Ein umfassendes Backup- und Recovery-Konzept sorgt für zusätzliche Sicherheit.
  • Benutzerfreundliches Webinterface: Über unser intuitives Webinterface können Sie alle Übertragungsprotokolle einsehen und sogar Edge-Cases einfach abbilden.

Abgesichert für künftige Anpassungen

Unternehmen stehen bei der Umsetzung der Meldepflicht vor steuerlichen und innerbetrieblichen Risiken, da Expertise und Ressourcen variieren können, die Verantwortung aber bleibt. Mit uns sparen Sie Zeit und Mühe und sichern sich eine stets rechtskonforme Lösung. Da sich die Anforderungen an die Fiskalisierung weiterentwickeln, sorgen wir für kontinuierliche Updates und informieren Sie über relevante gesetzliche Änderungen.

Abstraktionsschicht zur künftigen Expansion

Unsere Fiskallösung analysiert alle rechtlich relevanten Kassen-Transaktionen und gibt dem Kassenpersonal situationsabhängige Hinweise, um gesetzeskonform zu bleiben. Nach Anbindung unserer Schnittstelle kann die Lösung auch für weitere Fiskalanforderungen in anderen Ländern genutzt werden. So sparen Sie sich die aufwendige Integration und laufende Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben.

Kontaktieren Sie uns

Wir bieten Ihnen eine innovative Lösung, die Meldepflicht so einfach wie möglich automatisiert durchzuführen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen bei dieser und weiteren Fiskalanforderungen helfen können und lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

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Hinweise zur Erfüllung unserer Informationspflichten zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13. 14. DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung